Landeswassergesetz

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Die Landeswassergesetze sind Gesetze der Länder in Deutschland, die Gewässer betreffen (Schutz, Nutzung, Wasserversorgung, -entsorgung, Gewässereinteilung) und die wasserrechtlichen Vorschriften des Bundes ergänzen und konkretisieren.

Bis zum Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. August 1957 existierte in Deutschland kein einheitliches Wasserrecht. Die deutschen Länder begannen teils bereits im 19. Jahrhundert eigene Gesetze zur Regelung des Wasserrechts zu erlassen. Diese behielten bis zum Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes in der Bundesrepublik 1957 bzw. des Wassergesetzes der DDR 1963 ihre Gültigkeit.[1] Auf der Grundlage des WHG als Rahmengesetz erließen die Länder der Bundesrepublik zwischen 1960 und 1962 ihre bis heute gültigen Landeswassergesetze; die nach der Einheit Deutschlands hinzugekommenen Bundesländer taten es ihnen bis 1994 gleich.

In der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung stellt das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes eine Vollregelung dar. Die Länder können im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 Grundgesetz in den Landeswassergesetzen nur noch teilweise Abweichungen festlegen und Öffnungsklauseln des WHG nutzen. Zuvor war das WHG ein Rahmengesetz, das von den Landeswassergesetzen detaillierter ausgefüllt wurde.

Die Umstellung des WHG auf eine Vollregelung zog ab 2010 eine Überarbeitung und Neufassung der Landeswassergesetze nach sich.

Historische Landeswassergesetze (Auswahl)

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Landeswassergesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland

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Einzelnachweise

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  1. Einführung zum Recht der Wasserwirtschaft in: Handbuch des Deutschen Wasserrechts, Erich Schmidt-Verlag, 2005